MM Eisenbahn-Bildschirmschoner Demoversion
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1 Systemvoraussetzungen
2 Installation
3 Konfiguration
4 Online-Hilfe
5 Bekannte Probleme
6 Deinstallation
7 Copyright


1 Systemvoraussetzungen
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  Windows 3.1 oder hher (auch Windows 95 und Windows NT)
  4 MB RAM
  80386 Prozessor oder hher, 80486 (33MHz) empfohlen
  VGA-Grafik oder hher
  schnelle Grafikkarte empfohlen
  ca. 1,5 MB Festplattenplatz

2 Installation
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  Zur Installation sollte das Installationsprogramm benutzt werden.
  Das Installationsprogramm ist in englischer Sprache, der Bildschirmschoner selbst ist zweisprachig 
  deutsch/englischangelegt.

  Aufruf: a:install
  (Windows 3.1/3.11: Im Programm-Manager oder Dateimanager: Datei - Ausfhren - a:install
   Windows 95:       Start - Ausfhren - a:install    

    oder im Dateimanager bzw. Explorer (Windows 95) die Datei a:INSTALL.EXE doppelt anklicken.)

  Das Installationsprogramm kopiert den Bildschirmschoner (BAHNDEMO.SCR) per Voreinstellung 
  in das Windows-Systemverzeichnis (z.B. C:\WINDOWS\SYSTEM), ebenso die Online-Hilfe (BAHNDEMO.HLP).

  Vom Benutzer kann im Installationsprogramm ein anderes Verzeichnis angegeben werden.
  Falls dieses Verzeichnis noch nicht existiert, wird es automatisch angelegt.
  Es wird jedoch empfohlen, die Voreinstellung (Systemverzeichnis) beizubehalten,
  damit die Konfiguration mit Hilfe der Systemsteuerung mglich ist. 

  Auf Wunsch wird der Bildschirmschoner vom Installationsprogramm als aktiver 
  Schoner in die Datei SYSTEM.INI eingetragen. Dieser Eintrag wird auf einigen Systemen
  erst beim nchsten Start von Windows wirksam.

  Die Online-Hilfe ist ber die Systemsteuerung erreichbar:
    Windows 3.1/3.11: Systemsteuerung - Desktop - Bildschirmschoner einrichten - Hilfe
    Windows 95:	      Einstellungen - Systemsteuerung - Anzeige - Bildschirmschoner - Einstellungen - Hilfe

  Zustzlich kann durch das Installationsprogramm der Aufruf der Online-Hilfe in eine 
  beliebige Programmgruppe bzw. ein Startmen (Windows 95) eingefgt werden.
  Diese Option ist als Voreinstellung nicht aktiviert.

3 Konfiguration
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  Sie knnen in der Systemsteuerung auswhlen, welcher Bildschirmschoner
  aktiviert werden soll (hier: "MM Eisenbahn Demo 2"). 
    Windows 3.1/3.11: Systemsteuerung - Desktop
    Windows 95:	      Einstellungen - Systemsteuerung - Anzeige - Bildschirmschoner

  An gleicher Stelle finden Sie auch den Schalter fr den Einrichtungsdialog,
  damit Sie die Zugkonfiguration nach Ihren Wnschen einstellen knnen.
  Alle Einstellmglichkeiten sind in der Online-Hilfe ausfhrlich beschrieben.

4 Online-Hilfe
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  Die Online-Hilfe ist ber die Systemsteuerung erreichbar:
    Windows 3.1/3.11: Systemsteuerung - Desktop - Bildschirmschoner einrichten - Hilfe
    Windows 95:	      Einstellungen - Systemsteuerung - Anzeige - Bildschirmschoner - Einstellungen - Hilfe


5 Bekannte Probleme
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  Manche Grafikkartentreiber fhren zu Fehlern bei der Zugdarstellung.
  Einige bekannte Fehler und Lsungsmglichkeiten sind in der Online-Hilfe beschrieben.

  Dieser Bildschirmschoner ist eine 16 bit Anwendung und luft unter Windows 3.1x ebenso
  wie unter Windows 95. Jedoch lt sich bei allen 16 bit Bildschirmschonern unter 
  Windows 95 der Pawortschutz mit einem Trick umgehen. 
  Auf absolute Sicherheit knnen Sie sich daher unter Windows 95 nicht verlassen!  

6 Deinstallation
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  Um den Eisenbahn-Bildschirmschoner zu deinstallieren, sollte zunchst ber die Systemsteuerung
  ein anderer Bildschirmschoner eingestellt werden.
  Danach knnen die beiden Dateien
  C:\WINDOWS\SYSTEM\BAHNDEMO.SCR
  C:\WINDOWS\SYSTEM\BAHNEMO.HLP
  gelscht werden.
  Der Abschnitt [ScreenSaver.MM&MM Eisenbahn] in der Datei C:\WINDOWS\CONTROL.INI kann gelscht werden.
  In den Dateien WIN.INI und SYSTEM.INI mssen keine Eintrge gelscht werden.

7 Copyright
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   1995-1998 Manfred Meyer, Martin Meyer

  Der Demo-Bildschirmschoner darf als Ganzes kopiert und weitergegeben werden.
  Eine kostenlose Kopie steht im WWW unter
  http://home.t-online.de/home/MMMeyer zur Verfuegung.

  Ein Bestellschein fr die Vollversion befindet sich in der Online Hilfe.

  Dekompilierung oder Extraktion einzelner Bestandteile und deren Verwertung oder Vervielfltigung 
  wird straf- und zivilrechtlich verfolgt!

Erlangen/Nrnberg 6.1.1998